| Der Vorstand des Berliner Vereins zur Förderung der MEGA-Edition beschloss auf seiner Sitzung am 25. September 2001 folgende mit Wirkung vom 1. Januar 2002 gültige Beitragsordnung, die am 14. April 2004 präzisiert wurde: |
| 1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 Euro, der ermäßigte Beitrag (Rentner, Arbeitslose, Studenten) 20,00 Euro und ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres fällig. |
| 2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. |
| 3. Beitragsgelder dürfen nur für Zwecke der Förderung des Vereinslebens eingesetzt werden. |
| 4. Sachbeiträge und Spenden über den Beitrag hinaus liegen im Ermessen jedes einzelnen Mitglieds. |
| Der Vorstand |
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